Online-Meldung von Nebenwirkungen human
Angaben zur meldenden Person (Schritt 1/6)
Die meldende Person muss ihre persönlichen Daten und wenigstens eine Telefonnummer oder Email Adresse angeben, da es notwendig sein kann, sie wegen möglichen weiteren Fragen kontaktieren zu können.
Diese Meldung wird an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) weitergeleitet. Die gemeldeten Nebenwirkungsfälle werden von den MitarbeiterInnen unverzüglich nach Eingang überprüft. Als nationale Zulassungsbehörde bewerten wir, ob ein Kausalzusammenhang zwischen Arzneimitteleinnahme und unerwünschtem Ereignis möglich ist und ob dieses Ereignis bereits bekannt, also in Art und Ausmaß in der Fachinformation des Präparates angeführt ist.
Gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien werden in Österreich aufgetretene Nebenwirkungsmeldungen an die Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet und stehen somit allen europäischen Ländern zur Verfügung.